Du möchtest deine Geschenke mit deiner eigenen Note versehen? Dann bastle deine ganz persönlichen Geschenkanhänger einfach selbst.
Den besonderen Touch bekommt jedes Mitbringsel mit diesen Anhängern aus Papier.
Mit diesem Bastelset machst du maritime Fans glücklich. Das Motivpapier ist einseitig mit kleinen zarten schwarzen Bienen bedruckt.
Das Motivpapier hat eine Größe von 5 x 5 cm.
Dieses Set besteht aus 160 Blatt, die du dir individuell zusammenstellen kannst.
Der fertige Anhänger hat einen Durchmesser von 6cm und eine einfache dicke von 1,5cm.
Doppelt genommen (mit Faden zum Aufhängen) ist der Geschenkanhänger 3cm.
Das 80g/m² Papier ist in gelb durchgefärbt und einseitig mit schwarzen Bienen bedruckt.
Die Rückseite ist uni gelb.
Ich bedrucke alle Papier selbst und schneide diese auch auf das Grundmaß.
Dadurch ist praktisch jedes Blatt ein Einzelstück und somit jedes gefertigte Produkt ein individuelles Unikat.
Mit den 160 Blättern kannst du viele unterschiedliche Projekte verwirklichen.
Du kannst z. B. 10 Geschenkanhänger als "Halbkugel" fertigen um sie auf ein Geschenk zu kleben.
Ebenso auch 5 doppelte Anhänger mit einem Aufhänger versehen und an ein Geschenk
hängen. (Beide Varianten sind in Bildern zu sehen)
Oder an einen schönen Blumenstrauß hängen zur Deko.
Die Bastelanleitung für die Geschenkanhänger bekommst du mit dem Kauf als QR-Code mit dem Versand zugeschickt.
Aber auch Bascettasterne oder Kusudama-Blüten können daraus hergestellt werden.
Lass deiner Phantasie freien Lauf.
Diese Sterne sind nicht für den Outdoorbereich geeignet und sind auch kein Spielzeug. Sie dienen der Dekoration.
Lieferumfang:
160 Blatt quadratisches bedrucktes Papier in der Größe 5 x 5 cm
1 Bastelanleitung als QR Code
Du benötigst noch zusätzlich zum Basteln:
- Leim (ich nehme einfachen Bastelkleber für Papier)
- Papierreste (ca. 4 x 4 cm) um die Module aufzukleben (diese sind später nicht zu sehen)
- Perlen nach Wunsch
- Faden zum Aufhängen nach Wunsch
Angegebene Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird aufgrund Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG nicht ausgewiesen.